Kooperationen mit Kindergärten und Volksschulen
Ziele:
- Förderung der grundmotorischen Fähigkeiten
- Kindern Spaß an vielseitiger Bewegung vermitteln
- Kindern regelmäßige, wöchentliche Bewegung in adäquaten Gruppengrößen spielerisch und so abwechslungsreich wie möglich bieten
- ausgeglichenere Kinder, die sich beim Lernen besser konzentrieren können
vormittags
- Angebot von polysportiven Bewegungsstunden durch qualifizierte Personen: vier Einheiten pro Klasse/Gruppe (Stundenblockung nicht erwünscht)
- Der/die PädagogIn hat die Aufsichtspflicht und soll in die Einheit eingebunden werden, um einen Wissenstransfer zu gewährleisten.
- Für die Einheiten im Rahmen der regulären Betreuungszeit darf von Seiten des Vereins kein Beitrag eingehoben werden!
- finanzielle Unterstützung pro Klasse/Gruppe
Das Ziel: Kindern Spaß an vielseitiger Bewegung zu vermitteln, um sie für das Nachmittagsangebot zu begeistern
– und/oder –
nachmittags
- Angebot von vielseitigen Bewegungsstunden in der Nachmittagsbetreuung bzw. im Anschluss an die reguläre Betreuungszeit: mind. 10 Einheiten pro Gruppe über einen Zeitraum von mind. 10 Wochen innerhalb eines Schuljahres (keine Stundenblockung, eine wöchentliche Einheit über das gesamte Schuljahr soll angestrebt werden)
- finanzielle Unterstützung pro Gruppe
Downloads
Laden Sie sich hier die benötigten Vorlagen für die Kooperationsvereinbarung herunter.
Deadline für die Abgabe der Kooperationsvereinbarung ist Ende September 2024!
Und so kommen Sie zu Ihrer Kooperation:
Step 1
Nehmen Sie Kontakt mit dem gewünschtem Kindergarten oder der gewünschten Volksschule auf!
Step 2
Füllen Sie gemeinsam mit der Bildungseinrichtung die Kooperationsvereinbarung aus und unterschreiben Sie diese.
Mit der Unterschrift erklärt sich der Verein zu folgenden Dingen bereit:
- Anbieten von regelmäßigen, polysportiven Bewegungsangeboten
- Zusammenarbeit und terminliche Koordinierung mit der Ansprechperson der Bildungseinrichtung sowie des Dachverbands
- fortlaufende Ausbildung der Durchführenden zur Qualitätssicherung der Angebote
- Öffentlichkeitsarbeit unter Verwendung des Partner-Logos und des Bewegungsland Steiermark-Logos
- Dokumentation der Bewegungseinheiten zur Qualitätssicherung
- termingerechte Abgabe von Vereinbarung, Dokumentation und Rechnung an den Dachverband (eine missbräuchliche Verwendung der Abrechnungsformulare kann zu einer Rückzahlung der Subvention führen)
- Mitarbeit an der Evaluierung
Achtung, Antragsfrist: 30. September des jeweiligen Schuljahres
Step 3
Bestätigung durch den Dachverband
Erst nach Erhalt der Bestätigungsmail von Ihrem Dachverband ist eine Durchführung möglich! Diesem Mail werden ein Formular für die Abrechnung, eine Dokumentationsliste und eine Anwesenheitsliste beigefügt, die vom Verein verwendet werden müssen. Sollten sich Angaben auf der Vereinbarung während des Schuljahres ändern, ist eine sofortige Verständigung des Dachverbands notwendig (zB Änderung des/r Trainers/in, der Gruppen-/ Klassenanzahl etc.).
Step 4
Auf geht´s mit Bewegungsland Steiermark!
WICHTIG für Kooperationen mit KINDERGÄRTEN: Kindergärten müssen eine „Meldung von betriebsfremden Personen“ an das Kinderbildungs- und –betreuungsreferat des Landes Steiermark durchführen. Folgende Standardformulierung ist für die pädagogische Stellungnahme auf dem Formular zu verwenden, um eine rasche Genehmigung zu erhalten:
„Polysportive Bewegungs-Schnupperstunden im Ausmaß von 4 EH mit dem Ziel der langfristigen Vernetzung mit dem Sportverein und der Überführung in regelmäßige Nachmittagseinheiten.“
Dann steht der Durchführung der beantragten Einheiten nichts mehr im Wege und Ihre TrainerInnen können die Kids in der Bildungseinrichtung wie geplant mit viel Motivation das Schuljahr über kindgerecht und polysportiv bewegen!
Vergessen Sie auch nicht, unser Partnerverein-Logo für Ihre Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden!
Step 5
Abrechnung über den Verein
- Eine Abrechnung ist nur möglich, wenn die Kooperationsvereinbarung vor Durchführung der Einheiten durch den Dachverband bestätigt wurde.
- Für die Abrechnung müssen die von Bewegungsland Steiermark zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden
- Rechnung im Original, unterzeichnet vom Verein!
- Dokumentation
- Anwesenheitsliste
- Der Verein stellt bis Ende des Schuljahres – spätestens eine Woche nach Schulschluss – pro Kooperationsvereinbarung eine Rechnung an den jeweiligen Dachverband. Von Seiten der Dachverbände kann keine Abrechnung von Privatpersonen berücksichtigt werden.
- Eine missbräuchliche Verwendung der Abrechnungsformulare kann zu einer Rückzahlung der Subvention führen.