Kooperationen
mit einer Gemeinde
Ziele dieser Art von Kooperation:
Im Rahmen der Kooperation mit der Gemeinde sollen folgende Bereiche abgedeckt werden:
- bedarfsgerechte Bewegungsmaßnahmen schaffen
- Optimierung von Bewegungsangeboten für verschiedene Zielgruppen
- Vernetzung der Strukturen vor Ort
- Bewusstseinsbildung für Bewegung als gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahme
- regelmäßige Information der Bevölkerung über Bewegungsangebote vor Ort
- langfristige und zukunftsorientierte Positionierung des Themas Gesundheitssport im Verein
Rahmenbedingungen
- Die Kooperation zwischen Gemeinde und Verein wird über vier Kalenderjahre auch finanziell untertstützt!
- Das Budget steht PRO GEMEINDE zur Verfügung, eine Abrechnung ist über einen oder mehrere dachverbandszugehörige/n Verein/e möglich.
- Aufgrund der budgetären Vorgaben kann nur eine gewisse Anzahl an Kooperationen gefördert werden.
Die Kooperationsvereinbarungen finden Sie untenstehend zum Download.
Was kann gefördert werden?
Die Zusammenarbeit kann im Rahmen des Programms in folgenden Bereichen finanziell unterstützt werden:
- regelmäßige Bewegungseinheiten zur Aktivierung der Bevölkerung und Gewinnung neuer Vereinsmitglieder
- Aus-/Fortbildung: Um die personellen Ressourcen zu stärken, können Vereine eine Unterstützung für Aus- und Fortbildung erhalten.
- Bewusstseinsbildung: Für Maßnahmen zur Verankerung von Bewegung als gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahme steht pro Gemeinde ein gewisses Budget für Bewegungsfeste, Vorträge, Tests, Aktionstage und weitere Ideen zur Verfügung.
Eine individuelle Gestaltung des zur Verfügung stehenden Budgets ist in Absprache mit den KoordinatorInnen möglich!
Downloads
Laden Sie sich hier die benötigten Vorlagen für die Kooperationsvereinbarung herunter.
Und so kommen Sie zu Ihrer Kooperation:
Step 1
Nehmen Sie mit dem Dachverband und der Gemeinde Kontakt auf.
Step 2
Laden Sie sich die Kooperationsvereinbarung herunter (diese finden Sie weiter oben auf dieser Seite) und füllen Sie diese gemeinsam mit der Gemeinde aus. Unterschreiben Sie zusammen mit der Gemeinde die Vereinbarung und übermitteln Sie sie an Ihren Dachverband.
Step 3
Eruieren Sie das Bewegungsangebot!
Hierzu stellen wir Ihnen gerne Vorlagen zur Verfügung.
Step 4
Maßnahmenplanung
Welche Bewegungsangebote möchten Sie anbieten? Was sollten Sie zur Bewusstseinsbildung tun? Welche Maßnahmen sind im Bereich Aus- und Fortbildung notwendig, um Ihre TrainerInnen perfekt für die neuen Bewegungsangebote auszubilden?
Step 5
Jetzt heißt es „Auf geht´s!” im Bewegungsland Steiermark.
Die gemeinsam mit dem Dachverband und der Gemeinde geplanten Maßnahmen werden nun umgesetzt! Hierbei freuen wir uns sehr, wenn auch das von uns zur Verfügung gestellte Partnerverein-Logo im Rahmen der Bewusstseinsbildung zum Einsatz kommt!
Step 6
Abrechnung
Der Verein stellt bis spätestens 30. Juni des Jahres eine Rechnung an den jeweiligen Dachverband (Abrechnungsvorlagen werden per Email ausgesendet).
Wichtig: Die Rechnung muss im Original, unterzeichnet und gestempelt an den jeweiligen Dachverband übermittelt werden. Bitte die laufende Rechnungsnummer nicht vergessen!
Von Seiten der Dachverbände kann keine Abrechnung von Privatpersonen berücksichtigt werden.
Der Abrechnung von regelmäßigen Bewegungseinheiten muss eine Dokumentation und Anwesenheitsliste beigelegt werden.
Eine missbräuchliche Verwendung der Abrechnungsformulare kann zu einer Rückzahlung der Subvention führen.